Der Aufnahmetest bei der Polizei Österreich ist ziemlich umfangreich und wird an zwei Auswahltagen durchgeführt. Unter anderem gehört auch das „Klinisch psychiatrisches Testverfahren“ dazu, welches du erfolgreich bestehen musst. Dieses Persönlichkeitsverfahren ist Bestandteil am ersten Tag des Auswahlverfahrens und schließt an den Computertest an. Nur dann, wenn du diesen Testabschnitt bestanden hast und keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, besteht die Möglichkeit, in den Polizeidienst aufgenommen zu werden. Aber was genau kommt auf dich zu? Gibt es Möglichkeiten, um sich vorzubereiten? Die wichtigsten Informationen rund um das klinisch psychiatrische Testverfahren haben wir hier im Beitrag zusammengestellt.
Ablauf klinisch psychiatrisches Testverfahren
Bei dem klinisch psychiatrischen Testverfahren handelt es sich um ein Screeningverfahren. Solch ein Persönlichkeitsverfahren setzt sich im Prinzip aus drei Teilen zusammen und ist dafür da, rechtzeitig Auffälligkeiten zu entdecken. Durch das Testverfahren werden unter anderem Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten abgebildet. Es kann unter Umständen auch zu Auffälligkeiten während des Tests kommen. In dem Fall wirst du von der entsprechenden Landespolizeidirektion darüber informiert. Dennoch besteht die Möglichkeit, das Auswahlverfahren weiterhin zu durchlaufen.
Persönlichkeitsfragebogen:
- Selbsteinschätzung des Charakters: Stärken/Schwächen, was trifft eher auf Sie zu, was denken Freunde über Sie, wie reagieren Sie in bestimmten Situationen, …
- Gedanken gegenüber der Polizei: Wie sollte ein guter Polizist sein/reagieren?
Wie ist das Vorgehen bei Auffälligkeiten während des klinisch psychiatrischen Testverfahrens?
Falls es tatsächlich zu Auffälligkeiten während des Tests gekommen ist, ist für dich die Sache noch nicht vorbei. Du nimmst weiter am Auswahlverfahren teil. Allerdings ist es nötig, dass die Auffälligkeiten durch ein entsprechendes klinisch-psychiatrisches Gutachten widerlegt werden. Um solch ein Gutachten zu erhalten, musst du einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie aufsuchen. Erst dann, wenn ein Gutachten des Spezialisten vorliegt und die Punkte aus dem klinisch psychiatrischen Testverfahren widerlegt werden, ist eine Aufnahme im Exekutivdienst unter Umständen möglich. Das ist aber auch nur dann realisierbar, wenn der Polizeiarzt das Gutachten gesichtet und beurteilt hat.
Was passiert, wenn kein klinisch-psychiatrisches Gutachten vorlegt wird?
Falls du ein entsprechendes Gutachten nicht vorlegen kannst, wirst du auch im späteren Verlauf nicht zum Exekutivdienst in die engere Auswahl gezogen. Du hast 12 Monate Zeit, um den entsprechenden Nachweis zu bringen. Schaffst du das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie, welches die Auffälligkeiten widerlegt, erst verspätet heran, ist die komplette Eignungsprüfung erneut zu absolvieren.
Hinweis: Kommt es zu Auffälligkeiten, kannst du diese durch ein Gutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie widerlegen und somit weiterhin für den Polizeidienst relevant sein. Erhältst du vom Facharzt ein Gutachten, welches die Auffälligkeit aus dem Testverfahren widerlegt, hast du weiterhin gute Chancen. Bringe aber das Gutachten rechtzeitig bei, um die Eignungsprüfung nicht noch einmal durchlaufen zu müssen.
Fazit: Ein klinisch psychiatrisches Testverfahren ist ein wichtiger Bestandteil!
Abschließend können wir sagen, dass das Testverfahren zum Check der Persönlichkeitsmerkmale und des Risikoverhaltens der Bewerber von wichtiger Natur ist. Du kannst den Test nicht überspringen. Bei einem unauffälligen Ergebnis steht der Polizei-Karriere nichts im Wege. Kommt es jedoch zu Auffälligkeiten, ist ein widerlegendes Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie innerhalb von 12 Monaten wichtig. Die Einhaltung von Fristen ist notwendig, um das Testverfahren nicht noch einmal absolvieren zu müssen.
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