Am ersten Tag des Aufnahmeverfahrens bei der Polizei Österreich erwartet dich nicht nur ein Computertest, sondern auch ein klinisch psychiatrisches Testverfahren. Hierbei wirst du gebeten, Fragen zu deiner Persönlichkeit zu beantworten. Dieser Persönlichkeitstest knüpft direkt an die Computertestung an und ist entscheidend für deine weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Ein erfolgreiches Abschneiden in diesem Testteil, ohne dass Auffälligkeiten identifiziert werden, ist essentiell für deine Aufnahme in den Polizeidienst. Doch welche Fragen werden gestellt, und ist eine Vorbereitung möglich? Antworten zu den wichtigsten Aspekten des klinisch psychiatrischen Testverfahrens haben wir hier für dich zusammengetragen.
Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten
Das klinisch psychiatrische Testverfahren wird als Screeningmethode eingesetzt und ist ein wichtiger Bestandteil des Auswahlprozesses. Das Verfahren dient dazu, die psychische Eignung der Bewerbenden für den Polizeidienst zu bewerten. Der Persönlichkeitstest zielt darauf ab, frühzeitig mögliche psychische Auffälligkeiten oder Störungen zu identifizieren, die die Eignung für den Polizeiberuf beeinträchtigen könnten. Dabei werden Persönlichkeitsmerkmale und risikobehaftetes Verhalten erfasst.
Beispiele für persönlichkeitsbezogene Fragen:
- Beschreiben Sie sich selbst. Wie würden Sie Ihre Stärken und Schwächen einschätzen?
- Wie gehen Sie mit Stress und Druck um?
- Erzählen Sie von einer Situation, in der Sie einen Konflikt gelöst haben. Wie sind Sie dabei vorgegangen?
- Wie würden Sie mit einem Kollegen umgehen, der sich weigert, seinen Teil der Arbeit zu erledigen?
- Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem Sie in einem Team erfolgreich ein Ziel erreicht haben?
Beispiele für Fragen zum Risikoverhalten:
- Haben Sie schon einmal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt?
- Wie oft beteiligen Sie sich an Aktivitäten, die als riskant oder gefährlich gelten könnten?
- Wie gehen Sie mit Situationen um, in denen Sie sich ärgern oder frustriert fühlen?
- Beschreiben Sie eine schwierige Entscheidung, die Sie treffen mussten, und wie Sie zu Ihrer Entscheidung gekommen sind.
- Haben Sie schon einmal gegen Vorschriften oder Anweisungen verstoßen, weil Sie es für richtig hielten? Was war der Auslöser und das Ergebnis?
Auswertung und Auffälligkeiten
Das Ziel des klinisch psychiatrischen Testverfahren ist es, sicherzustellen, dass Bewerber nicht nur körperlich, sondern auch psychisch für die Anforderungen und Belastungen des Polizeiberufs geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Tests werden sorgfältig ausgewertet, um eine fundierte Entscheidung über die Eignung des Bewerbers treffen zu können.
Bei Auffälligkeiten im Testverfahren werden die Bewerbenden in der Regel von der zuständigen Landespolizeidirektion informiert. Abhängig von der Art und Schwere der festgestellten Probleme kann dies Auswirkungen auf die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren haben. In manchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, das Verfahren fortzusetzen oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu durchlaufen.
Wie ist das Vorgehen bei Auffälligkeiten während des klinisch psychiatrischen Testverfahrens?
Wenn während des Tests Auffälligkeiten festgestellt werden, hast du immer noch die Möglichkeit, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Auffälligkeiten durch ein klinisch-psychiatrisches Gutachten entkräftet werden. Dieses Gutachten musst du von einem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie einholen. Wenn du ein solches Gutachten vorlegen kannst, das die Befunde aus dem Testverfahren erfolgreich widerlegt, stehen deine Chancen für eine Aufnahme in den Polizeidienst weiterhin gut, vorausgesetzt, der Polizeiarzt hat das Gutachten geprüft und für zufriedenstellend befunden. Es ist wichtig, das Gutachten zeitnah einzureichen, um mögliche Verzögerungen im Auswahlprozess oder die Notwendigkeit, die Eignungsprüfung zu wiederholen, zu vermeiden.
Was passiert, wenn kein klinisch-psychiatrisches Gutachten vorlegt wird?
Falls du ein entsprechendes Gutachten nicht vorlegen kannst, wirst du auch im späteren Verlauf nicht zum Exekutivdienst in die engere Auswahl gezogen. Du hast 12 Monate Zeit, um den entsprechenden Nachweis zu bringen. Schaffst du das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie, welches die Auffälligkeiten widerlegt, erst verspätet heran, ist die komplette Eignungsprüfung erneut zu absolvieren.