Aufnahmetest Polizei Österreich
Aufnahmetest Polizei Österreich
Karriere und Aufnahmetest bei der Polizei Österreich
Wenn du dich dafür entschieden hast, dass Schutz und Sicherheit der Bevölkerung unter Einhaltung der Menschenrechte in deinem zukünftigen Berufsleben eine große Rolle spielen werden, dann ist der Aufnahmetest bei der Polizei Österreich genau das Richtige für dich. Auf unserer Seite erfährst du, wie du deinem Traumberuf einen großen Schritt näher kommst, denn damit du deiner Berufung folgen kannst, ist die positive Absolvierung eines mehrteiligen Auswahlverfahrens der Polizei Österreich unabdingbar.
Bewerbungs- und Einstellungsvoraussetzungen
Bevor du dich bei der Polizei Österreich bewirbst und den Aufnahmetest absolvieren kannst, musst du bereits im Vorfeld bestimmte Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, egal in welchem Bereich des Polizeidienstes du künftig tätig sein willst.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Mindestalter 18 Jahre
- Voll handlungsfähig
- Persönliche und fachliche Eignung
- Einwandfreier Leumund
- Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Führerscheingruppe 1 (Klasse B) ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage Tragen einer Sehhilfe (Code 01.01, Code 01.02 oder Code 01.06)
- Für männliche Bewerber gilt: vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
Augenärztlicher Befund
Bewerberinnen und Bewerber die eine Sehhilfe, wie z. B. Brille oder Kontaktlinsen benötigen, brauchen eine augenfachärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Polizeidienst, ebenso wenn eine Rot-Grün-Farbsinnschwäche vorliegt, oder eine Augenoperation erfolgt ist.
Mindestkörpergröße und Höchstalter
Eine Mindestkörpergröße ist keine Voraussetzung mehr, um bei der Polizei Österreich aufgenommen zu werden. Ebenso wurde die Höchstaltersgrenze abgeschafft.
Tätowierungen
Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst waren bisher nicht erlaubt oder mussten durch die Dienstkleidung verdeckt werden können. Die Richtlinien für sichtbare Tattoos wurden nun gelockert. Seit dem 1. Juni 2023 sind nun auch sichtbare Tätowierungen bei der Polizei erlaubt, wie z. B. am Hals oder den Fingern. Tattoos, die dem Verbots-, Abzeichen- oder dem Symbolgesetz widersprechen und/oder nicht mit dem Polizeiberuf vereinbar sind, sind weiterhin verboten. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung und Begutachtung von Tätowierungen weiterhin durch das Einstellungspersonal, welches im Einzelfall entscheidet.
Mehrfachbewerbung
Eine Mehrfachbewerbung ist nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit, sich innerhalb der Jobbörse für eine Landespolizeidirektion zu bewerben. Achte daher darauf, dass du dich lediglich in jenem Bundesland bewirbst, in dem du dir auch vorstellen kannst, deinen Dienst zu verrichten.
Hinweis: Seit dem 1. Juni 2023 ist das Aufnahmeverfahren der Polizei modifiziert und die Grundausbildung modernisiert.
Des Weiteren wird das Online-Bewerbungsverfahren mittels „One Click Verfahren“ vereinfacht werden. Bewerberinnen und Bewerber können selbstständig eine Online-Terminbuchung für das Aufnahmeverfahren vornehmen. Das Aufnahmeverfahren selbst wird von drei auf zwei Tage verkürzt. Die sportliche Überprüfung wird nicht mehr im Aufnahmeverfahren stattfinden, sondern in die Polizei-Grundausbildung verlagert werden.
- Tätowierungen sind grundsätzlich kein Hinderungsgrund mehr. Um die Vereinbarkeit der jeweiligen Tätowierung mit dem Polizeiberuf zu beurteilen, werden diese einer individuellen Prüfung unterzogen.
- Der Schwimmnachweis ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich – Schwimmen bleibt weiterhin Voraussetzung für den Polizeiberuf, die Schwimmkenntnisse werden im Rahmen der Polizeigrundausbildung überprüft.
- Die Leistungsüberprüfung der sportlichen Fertigkeiten für den Exekutivdienst wird aus dem Auswahlverfahren in die Polizeigrundausbildung verschoben. Die körperliche Eignung im Rahmen des Auswahlverfahrens wird durch eine sportmedizinische Untersuchung gewährleistet, die unter anderem Fahrradergometrie beinhaltet.
- Zudem ist der Führerschein vor der Grundausbildung nicht mehr erforderlich, künftig kann dieser während der Grundausbildung gemacht werden. Der Dienstgeber übernimmt die Kosten bei erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung.
Erforderliche Dokumente für die Bewerbung
Damit du für den Aufnahmetest der Polizei Österreich zugelassen wirst, musst du zuerst die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen an die Landespolizeidirektion, in deren Bundesland du tätig sein willst, senden. Die geforderten Dokumente musst du vollständig über dein Karriereprofil der Jobbörse der Republik Österreich hochladen. Nur auf diesem Weg eingelangte Dokumente und Unterlagen sowie vollständige Bewerbungen können berücksichtigt bzw. weiterbearbeitet werden. Damit deine Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann, sind folgende Dokumente erforderlich:
- Kopie Vorder- und Rückseite der Lenkberechtigung der Führerscheingruppe 1 (Klasse B) ohne Auflagen (Ausnahme der Auflage Tragen eines Sehbehelfs)
- Kopie Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Kopie Zuweisungsbescheid zum Zivildienst
- Kopie Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst
- Freistellungsbescheid des österreichischen Bundesheeres bei Personen, die den Präsenzdienst bereits im Ausland absolviert haben oder aufgrund des Alters in Österreich nicht mehr einberufen werden
- Kopie Statusblatt (bei Untauglichkeit)
- Lebenslauf & Motivationsschreiben
- Sicherheitserklärung & Polizeiärztlicher Fragebogen
- Kopie Augenärztlicher Befund (nur bei Sehschwäche, Rot-Grün Farbsinnschwäche – nicht älter als drei Monate; bei Augenlaseroperation ist die Bewerbung frühestens sechs Monate nach der Operation möglich)
- Kopie des Nachweises des österreichischen Schwimmerabzeichens der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ oder höher oder eines österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens
- Fotos von Tätowierungen (falls vorhanden)
Nur bei Einladung zum Auswahltag 2
- Ärztlichen Attest für die Sportprüfung
- Bestätigung des Gesundheitszustandes am Tag des sportmotorischen Tests
Nur bei Einladung zum Auswahltag 3
- Folgende Laborbefunde, welche nicht älter als drei Monate sein dürfen: Senkung, Kreatinin, GGT, GPT, GOT, Cholesterin (HDL, LDL), Triglyzeride, Harnsäure, Blutzucker, KBB+Diff, HIV Test, Hepatitis B+C, Harn (Zucker, Eiweiß, Blut)
- Röntgenbefund Lunge p.a. und seitlich (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung des Gesundheitszustandes am Tag der ärztlichen Untersuchung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie reiche ich meine Bewerbung bei der Polizei ein?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes. Dort lädst du auch alle geforderten Unterlagen und Dokumente wie beispielsweise ärztliche Befunde oder Fotos von Tätowierungen im PDF-Format hoch.
Achtung: Bewerbungen für die Polizeigrundausbildung werden ausschließlich nur dann angenommen und bearbeitet, wenn diese fristgerecht und vollständig online über die Jobbörse der Republik Österreich übermittelt worden sind.
Wo und wie kann ich meinen Arbeitsortwunsch festlegen?
Im Zuge deiner Online-Bewerbung hast du im Bewerbungsportal die Möglichkeit, dich konkret für ein Bundesland (aktuelle Ausschreibungen) zu bewerben.
Auswahlverfahren und Aufnahmetest
In einem dreitägigen Auswahlverfahren testet die Polizei Österreich, ob du körperlich und geistig für den Beruf im Polizeidienst geeignet bist. Der erste Aufnahmetest setzt sich aus einem vierstündigen Eignungstest zusammen, welcher am Computer durchgeführt wird. Am zweiten Auswahltag musst du deine körperlichen Fähigkeiten in einem Sporttest unter Beweis stellen. Bestehst du auch diesen, folgt am dritten Tag des Auswahlverfahrens noch eine ärztliche Untersuchung auf Diensttauglichkeit sowie das Aufnahmegespräch.
Psychologische Eignungsdiagnostik
Der Aufnahmetest am Computer (psychologische Eignungsdiagnostik) umfasst unterschiedliche Aufgabengruppen wie z. B. einen Rechtschreib- und Grammatiktest, kognitive Fähigkeitstests sowie ein Persönlichkeitsverfahren. Bevor du die unterschiedlichen Aufgabengruppen bearbeitest, wird am Computer zunächst eine genaue Erklärung mit Übungsbeispielen durchgeführt. Nach jeder bearbeiteten Aufgabengruppe am Computer bekommst eine automatisierte Rückmeldung, ob du die Mindestkriterien erreicht hast, ist dies der Fall, bearbeitest du jeweils die nächste Aufgabengruppe im Testverfahren. Solltest du eines der Mindestkriterien nicht erreichen, ist das Auswahlverfahren für dich beendet und du kannst nach Ablauf der Jahresfrist deines Ergebnisses erneut um Absolvierung des Auswahlverfahrens ansuchen.
Testabschnitt logisches und visuelles Denken
Zahlenreihen vervollständigen, Wortanalogien finden, Fehler suchen etc. gehören zu den klassischen Logiktests. Um deine visuelle Auffassungsgabe zu testen, musst du beispielsweise zusammengehörende Puzzleteile erkennen, gespiegelte Figuren identifizieren oder Würfelaufgaben lösen. Im Polizeidienst wird auch dein Orientierungssinn besonders gefordert sein. Deshalb solltest du in der Lage sein, Stadtpläne lesen zu können. Beim Eignungstest kann es z. B. vorkommen, dass du dir eine bestimmte Wegstrecke am Stadtplan einprägen musst. Du solltest in der Lage sein, an einem Einsatzort möglichst viele Erinnerungen und Informationen abspeichern zu können. Deshalb wird bei bestimmten Fragen dein Erinnerungsvermögen geprüft. Nachdem du eine Weile Zeit hattest, dir Bilder, Grafiken oder einen Text anzusehen, bekommst du anschließend Fragen dazu gestellt. Möglich sind auch Multiple-Choice-Aufgaben, wo du aus mehreren Antwortmöglichkeiten die richtige wählen musst.
Testabschnitt Deutsch
Im Polizeiberuf steht Kommunikation ganz oben auf der Prioritätenliste, ganz egal, ob es sich dabei um Zeugenbefragungen, Protokolle verfassen, mit Kollegen absprechen oder das grundlegende Verständnis von Vorschriften und Gesetzen handelt. Die Amtssprache Deutsch musst du einwandfrei beherrschen und verstehen. Bei diesem Test werden deine Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse überprüft. Dazu musst du unterschiedliche Aufgaben im Multiple-Choice-Format am Computer bearbeiten. Auch das Textverständnis muss gegeben sein, indem du einen Zeugen- oder Unfallbericht zusammenfassen musst, bzw. mit eigenen Worten wiedergeben.
Klinisch psychiatrisches Verfahren / Persönlichkeitstest
Beim klinisch psychiatrisches Verfahren handelt es sich um Aufgaben, die in insgesamt drei Testteilen gestellt werden. Geprüft werden hier deine Persönlichkeitsmerkmale und wie du auf bestimmte Situationen reagierst. Möglicherweise wird dir eine bestimmte Situation beschrieben, und du musst erklären, wie du dich in diesem Fall verhalten wirst. Sind hier Auffälligkeiten zu erkennen, wird dich die Personalabteilung der LPD über die weiteren Schritte informieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo findet der Aufnahmetest in meinem Bundesland statt?
Mit der Einladung zum Aufnahmetest, wird dir von deiner Landespolizeidirektion auch die genaue Örtlichkeit und der Treffpunkt für den Auswahltag mitgeteilt.
Welcher Testteil wird am Computer abgeprüft?
Sowohl die psychologische Eignungsdiagnostik als auch das klinisch-psychiatrische Verfahren werden am Computer absolviert.
Ist ein Diktat Teil des Aufnahmetests?
Ein Diktat ist nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens. Die Überprüfung deiner Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse erfolgt mit unterschiedlichen Aufgaben im Multiple-Choice-Format.
Wie werden mathematische Kenntnisse im Aufnahmetest geprüft?
Grundsätzlich wird keine Mathematik mehr im Auswahlverfahren geprüft. Es wird jedoch die Beherrschung der Grundrechnungsarten vorausgesetzt.
Du möchtest dich gezielt für die Aufnahme der Polizei Österreich vorbereiten? Dann ist der Online-Testtrainer genau das Richtige für dich! Wähle aus verschiedenen Übungspaketen für eine individuelle Testvorbereitung und bereite dich optimal auf das Auswahlverfahren bei der Polizei Österreich vor.
Sporttest
Im Sporttest möchte die österreichische Polizei herausfinden, ob du für den Beruf als Polizist körperlich fit genug bist. Durchgeführt werden hier im Detail drei Übungen:
- Medizinischer Bewegungskoordinationstest (MBKT) mit Rettungssimulation
- Liegestütze
- 3.000-Meter-Lauf
Die Durchführung der einzelnen Disziplinen kannst du dir im Detail im Video Neuaufnahmeverfahren Exekutive hier anschauen.
Ärztliche Untersuchung
In der polizeiärztlichen Untersuchung prüft ein Amtsarzt, ob du auch aus gesundheitlicher Sicht der Dinge für die Arbeit bei der Polizei geeignet bist. Zunächst einmal werden deine eingereichten Befunde und Nachweise geprüft, zusätzlich dazu werden von der Polizei eigene Untersuchungen durchgeführt. Hierzu gehört ein Urintest, gleichzeitig aber auch ein EKG, ein Seh- und Hörtest oder eine Größen- und Gewichtsmessung. Sollten schwerwiegende Krankheiten oder körperliche Probleme festgestellt werden können, wird dich der Arzt für polizeidienstuntauglich erklären.
Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch dient der Prüfungskommission dazu, jeden Bewerber abschließend noch einmal genau kennenlernen zu können. So musst du hier im Rahmen eines Interviews zum Beispiel Dinge über dich erzählen, gleichzeitig stellen dir die Interviewpartner aber auch Fragen, um anschließend deine Eignung für den Polizeiberuf bewerten zu können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert das Auswahlverfahren?
Das Auswahlverfahren dauert von Beginn der Ausschreibungsfrist bis zur Aufnahme in die Polizeigrundausbildung bis zu fünf Monate. Bei Nichtbestehen einzelner Testabschnitte bzw. der individuellen Platzierung im Ranking, kann sich die Dauer des Auswahlverfahrens entsprechend verlängern.
Dürfen Teile des Aufnahmetests bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Psychologische Eignungsdiagnostik:
Wenn du im in einem Testabschnitt nicht das festgelegte Mindestkriterium erreichst, scheidest du aus dem Aufnahmeverfahren aus. Dies erfolgt direkt am Computer über eine automatisierte Rückmeldung nach dem jeweiligen Aufgabenbereich. Dein Gesamtpunktewert wird dann mit „0“ (Null) festgesetzt. Nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten (= Jahresfrist) hast du die Möglichkeit, dich erneut zu bewerben.
Klinisch-psychiatrisches Verfahren:
Sollte es beim klinisch-psychiatrischen Verfahren zu Auffälligkeiten kommen, wirst du darüber per E-Mail verständigt. Du wirst dann konkret angewiesen, die festgestellte Auffälligkeit mit einem Gutachten zu widerlegen und dieses an die zuständige Landespolizeidirektion zu übermitteln. Trotz (vermeintlicher) Auffälligkeit scheidest du aber nicht aus dem Aufnahmetest aus. Das Auswahlverfahren kann jedoch, solange der Status „auffällig“ ist, nicht fortgeführt werden. Der medizinische Ausschließungsgrund bleibt solang aufrecht, bis du ein Gutachten eines entsprechenden Facharztes vorgebracht hast, welches die Auffälligkeit widerlegt. Die Fortführung des Auswahlverfahren ist erst nach Vorlage und Beurteilung der Polizei eines solchen Gutachtens zulässig.
Sporttest:
Grundsätzlich darf beim Sporttest keine Disziplin wiederholt werden. Wenn dir jedoch beim Durchlaufen des MBKT mit Rettungssimulation ein Fehler unterläuft (z. B. falsche Laufrichtung, Umstoßen eines Hindernisses), hast du direkt im Anschluss die Möglichkeit, nach dem Fehlversuch erneut zu starten. Eine weitere Wiederholungsmöglichkeit besteht allerdings nicht.
Kann ich den Aufnahmetest auch mit „sehr wenigen“ Punkten bestehen?
Nur wenn du die geforderten Mindestkriterien in jedem Testabschnitt erreichst, wirst du auch dementsprechend deiner erreichten Punkte in die Reihung aufgenommen und an Hand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht. Damit du für eine Aufnahme in Frage kommst, musst du unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.
Verfallen meine Punkte nach einem Auswahlverfahren?
Nein, grundsätzlich hat dein erzieltes Endergebnis im Auswahlverfahren eine Gültigkeit von zwölf Monaten.
Bekomme ich früh genug Bescheid, ob ich den Aufnahmetest geschafft habe?
Für Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb des Auswahlverfahrens vorgesehen (Im Zeitraum von ein Monat nach Ende des Aufnahmetests und Start der Polizeigrundausbildung).
Aufnahmetest nicht bestanden: Wie geht es nun weiter?
Sei es aufgrund von Nervosität oder schlechter Vorbereitung: Es kommt regelmäßig vor, dass Bewerberinnen und Bewerber den Aufnahmetest nicht bestehen. Ist dies der Fall, kannst du dich erst wieder nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten erneut bewerben. Dieses Jahr solltest du intensiv für die Vorbereitung nutzen.
Erst vorbereiten, dann Aufnahmetest meistern!
Dass die Polizei nicht jeden Bewerber einfach so einstellen kann, liegt auf der Hand. Genau aus diesem Grund werden zahlreiche Prüfungen im sogenannten Auswahlverfahren durchgeführt, in welchem du neben deiner körperlichen Leistungsfähigkeit auch deine psychische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen musst. Die Merkfähigkeit ist zum Beispiel wichtig, darüber hinaus aber auch dein Können im Bereich der Rechtschreibung und der Grammatik. Nicht aus den Augen verlieren solltest du bei der Vorbereitung zudem natürlich die sportlichen Anforderungen im Auswahlverfahren, denn diese können ebenfalls als fordernd bezeichnet werden. Um hier eine reelle Chance auf einen der begehrten Plätze bei der Polizei zu haben, solltest du also frühzeitig mit deinem Training beginnen und die Zeit effektiv nutzen. So verbesserst du nicht nur deine Leistungen, sondern kannst gleichzeitig auch das Selbstbewusstsein für den Prüfungstag in die Höhe schrauben – und dann dürfte alles gut gehen.
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