Das Aufnahmegespräch am zweiten Auswahltag der Polizei kann als klassisches Vorstellungsgespräch angesehen werden. In einem persönlichen Gespräch möchte dich die Polizei näher kennenlernen und abschließend herausfinden, ob du die Eignung für den Polizeiberuf mitbringst. Dabei sitzt du mit einer Kommission der Polizei in einem Raum, die dir zahlreiche Fragen stellt. Für das Gespräch ist eine Zeitspanne von etwa 45 Minuten angedacht. Aber wie läuft eigentlich das Aufnahmegespräch ab und welchen Fragen stellt die Polizei dort? In diesem Beitrag zeigen wir dir auf was es im Aufnahmegespräch bei der Polizei Österreich ankommt.
Gesprächsleitfaden Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch setzt sich aus mehreren persönlichen sowie situativen Fragen zusammen und wird mittels eines Gesprächsleitfadens durchgeführt. Dabei greift die Auswahlkommission auf einen standardisierten Fragenkatalog zurück und wählt anhand des Gesprächspartners die zu stellenden Fragen aus. Häufige Themenbereiche im Aufnahmegespräch sind in der Regel Fragen zu:
- deinem Lebenslauf
- deiner Persönlichkeit
- deiner Berufsmotivation
- der Polizei allgemein
- bestimmten Situationen unter Stress im Polizeidienst
Einen bestehenden Fragenkatalog auf den du dich vorbereiten kannst gibt es nicht und ist auch nicht notwendig. Vielmehr ist der Verlauf des Gesprächs von der Auswahlkommission abhängig und die Fragen können trotz Gesprächsleitfaden von deinen Interviewpartnern adaptiv ausgewählt werden. Unabhängig davon, sind dein Auftreten, deine Körperhaltung sowie deine Reaktionen auf bestimmte Fragen mindestens genauso wichtig, wie die Antworten selbst.
Kann man sich trotzdem auf das Aufnahmegespräch vorbereiten?
Aufnahmegespräch nicht bestanden, wann darf ich das Auswahlverfahren wiederholen?
In erster Linie dient das Aufnahmegespräch dazu, dass die Polizei dich persönlich näher kennenlernen kann und abschließend festzustellen, ob die Eignung für den Polizeiberuf vorliegt. Sollte die Polizeikommission im Aufnahmegespräch eine Auffälligkeit bei dir feststellen oder du nicht von deiner Person überzeugen können, scheidest du aus dem Auswahlverfahren aus. In diesem Fall kannst du dich erst wieder nach Ablauf der Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der psychologischen Eignungsdiagnostik, neu bewerben.