An Tag zwei des Aufnahmeverfahrens bei der Polizei Österreich steht die ärztliche Untersuchung an. Diese prüft jede Bewerberin und jeden Bewerber auf ihre bzw. seine gesundheitliche und physische Tauglichkeit für den Polizeidienst. Zudem ist es erforderlich, am Tag der Untersuchung das ausgefüllte Formular „Bestätigung vor der Ergometrie sowie Schwangerschaft und Sehbehelfe“ vorzulegen. Die Durchführung der medizinischen Tests erfolgt gemäß den spezifischen Richtlinien zur „körperlichen Eignung für den Exekutivdienst“ und umfasst diverse medizinische Testverfahren.
Ablauf der ärztlichen Untersuchung
Wie bereits erwähnt, wird die ärztliche Untersuchung bei der österreichischen Polizei nach den einschlägigen Bestimmungen der „Vorschrift über die körperliche Eignung für den Exekutivdienst“ überprüft. Das bedeutet, dass der Polizeiarzt oder die Polizeiärztin die medizinische Untersuchung nach einem standardisierten Verfahren durchführt, welches keine Ausnahmen bei Abweichungen des gesundheitlichen Zustands für den Polizeidienst zulässt. Folgende medizinische Untersuchungen werden durchgeführt:
- Harnabgabe
- Seh- und Hörtest
- Größen- und Gewichtsmessung (BMI online checken)
- EKG
- Spirometrie
- Fahrradergometrie
- abschließende klinische Untersuchung
Die Größen- und Gewichtsmessung dient zur Ermittlung deines Body-Mass-Index, kurz BMI. Der BMI darf nicht unter 18 und nicht über 28 liegen.
Während der Fahrradergometrie wird deine körperliche Leistung gemessen. Die Werte ändern sich und werden dank der Belastungstests ermittelt und ausgewertet.
Durch die Auswertung des medizinischen Verfahrens Spirometrie kann der Polizeiarzt deine Lungenfunktion bewerten.
Welche Unterlagen muss ich zur ärztlichen Untersuchung mitbringen?
Bevor du an der ärztlichen Untersuchung teilnimmst, musst du bereits im Vorfeld schon einige Formulare und Befunde mit der Bewerbung einreichen. In der Einladung zur medizinischen Eignungsuntersuchung werden alle Unterlagen aufgelistet, die du mitbringen musst. Zu den Nachweisen, die der polizeiärztliche Dienst benötigt, zählen:
- Formular "Bestätigung vor der Ergometrie sowie Schwangerschaft und Sehbehelfe"
- Befund zum kompletten Blutbild
- Befund vom Lungenröntgen
- Befund HIV-Test
Fahrradergometrie als Fitnesstest im Aufnahmeverfahren
In Verbindung mit der polizeiärztlichen Untersuchung wird auch ein Fahrradergometer-Test durchgeführt. Hierbei handelt es sich standardmäßig um ein Belastungs-EKG (Elektrokardiogramm). Bei der Fahrradergometrie wird in erster Linie die individuelle körperliche Leitungsfähigkeit der Bewerbenden gemessen, denn der Polizeidienst erfordert körperliche Fitness und ausgezeichnete Kondition. Des Weiteren kann der Polizeiarzt oder die Polizeiärztin mit dem EKG feststellen, ob eventuelle Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen oder es gesundheitlichen Einschränkungen beim Bewerber existieren.
Wie läuft der Fahrradergometer-Test ab?
Angeschlossen mit Elektroden an Brust, Armen und Beinen musst du sitzend auf einem Fahrradergometer eine gewisse Zeit in die Pedalen treten, dabei wird deine Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems ermittelt. Durch stätig ansteigende Schwierigkeitsgrade auf dem Ergometer wird dein Körper immer höheren Belastungen ausgesetzt, wo am Ende jeder Stufe deine Daten gemessen und ausgewertet werden. Im Zuge dessen wird auch deine Herzstromkurve, dein Puls und dein Blutdruck vom ärztlichen Personal beobachtet.
Wie werden die Belastungsgrenzen bei der Fahrradergometrie festgelegt?
Anhand deiner Daten (Gewicht und Alter) wird deine persönliche Belastungsgrenze festgelegt. Diese liegt mehr oder weniger bei einer Herzfrequenz von 220 Schlägen pro Minute minus dem Lebensalter. Zum Vergleich: Im Ruhepuls liegt die Herzfrequenz bei etwa 60-80 Schlägen in der Minute.
Merke: Die EKG-Belastungsgrenze = Herzfrequenz von 220 Schlägen pro Minute minus dem Lebensalter
Die höchste Watt-Stufe (Belastung) wird bei Männern mit 3 und bei Frauen mit 2,5 des Körpergewichts multipliziert. Die Herzfrequenz darf 220 minus das Lebensalter nicht überschreiten.
Ein Beispiel anhand einer männlichen Person die 25 Jahre alt ist und 75 kg schwer ist:
Zunächst wird ermittelt welche Belastungsstufe die Person maximal erreichen muss: 75 kg x 3= 225 Watt. Demzufolge darf die Person bei einer maximalen Belastung von 225 Watt die Herfrequenz von 195 nicht überschreiten.
Wie sehen die Belastungsstufen beim Fahrradergometer-Test aus?
Der Fahrradergometer-Test ist ein standardisierter medizinischer Test bei den man in der Regel 12-15 Minuten lang in die Pedalen treten muss. Der Ergometertest besteht insgesamt aus sechs Belastungsstufen, die sich alle 2 Minuten erhöhen solange bis die Endstufe erreicht ist. Dabei wird pro Belastungsstufe jeweils um 25 Watt erhöht.
EKG-Belastungsstufen
Bei einer Person die beispielsweise 75 kg schwer ist, sind die Belastungsstufen bei sechs Intervalle à zwei Minuten folgendermaßen getaktet:
- 1. Stufe: 100 Watt
- 2. Stufe: 125 Watt
- 3. Stufe: 150 Watt
- 4. Stufe: 175 Watt
- 5. Stufe: 200 Watt
- 6. Stufe: 225 Watt
Die folgenden Belastungsstufen entsprechen etwa der körperlichen Belastung im Alltag:
- 25-100 Watt: zügiges Gehen
- 75-100 Watt: Treppensteigen oder langsames Radfahren
- 125-150 Watt: Joggen oder schnelles Radfahren
- über 150 Watt: starke sportliche Belastung
Nach der polizeiärztlichen Untersuchung
Sind sämtliche Untersuchungen beendet findet noch ein kurzes Abschlussgespräch mit dem Polizeiarzt oder der Polizeiärztin statt. Abhängig von deinen Vorerkrankungen oder beigelegten Befunden, kann es vorkommen, dass du noch fachärztliche Attests nachreichen musst oder weitere Untersuchungen angeordnet werden, entweder durch das ärztliche Personal selbst oder durch einen entsprechenden Facharzt.
Ärztliche Untersuchung nicht bestanden, wann darf ich das Auswahlverfahren wiederholen?
Wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine körperliche Eignung für den Polizeidienst festgestellt werden kann, bleibt dein Untersuchungsergebnis solange bestehen, bis du befundmäßig belegte neue Tatsachen vorgebracht hast, die deinen medizinischen Ausschlussgrund widerlegen. Wird dir die körperliche Eignung vom Arzt vollends abgesprochen, kannst du das Auswahlverfahren nicht wiederholen.