Die Dienstgrade der Polizei in Österreich bilden eine strukturierte Hierarchie, die sowohl die Funktion als auch die Verantwortungsbereiche der Beamten innerhalb der Organisation darstellen. Von den Einstiegspositionen bis hin zu den höchsten Führungsebenen, spiegeln die Dienstgrade die Laufbahnentwicklung, Qualifikationen und das Dienstalter der Polizeibeamten wider. Diese Rangordnung ist entscheidend für die Organisation der Polizeiarbeit, die Koordination von Einsatzkräften und die effektive Umsetzung der Rechtsdurchsetzung. In der folgenden Übersicht werden die verschiedenen Dienstgrade der österreichischen Polizei vorgestellt, um ein besseres Verständnis ihrer Struktur und der damit verbundenen Aufgaben zu ermöglichen.
Die Dienstgrade der Polizei Österreich im Überblick
Bei der Polizei in Österreich sind viele verschiedene Dienstgrade vorgesehen, die im Laufe der Zeit erreicht werden können und natürlich auch unterschiedliche Verdienstmöglichkeiten mit sich bringen. Den niedrigsten Dienstgrad bekleiden die Absolventen bzw. Polizeischüler. Als Exekutivbedienstete haben diese in der Polizeigrundausbildung den Dienstgrad „Aspirant”. Für Beamte in der Grundausbildung ist die Verwendungsgruppe E 2c vorgesehen. Hier beläuft sich das monatliche Bruttogehalt im 1. Ausbildungsjahr auf ca. 2.295 €. Ab dem 2. Ausbildungsjahr liegt der Verdienst für theoretische Lehrgangsabschnitte bei ca. 2.795 € und für praktische Lehrgangsabschnitte bei ca. 3.010 €. Nach Absolvierung der Grundausbildung gliedern sich die Dienstgrade für Beamte in weitere Verwendungsgruppen:
- Verwendungsgruppe E 2b: Eingeteilte Beamte
- Verwendungsgruppe E 2a: Dienstführende Beamte
- Verwendungsgruppe E 1: Leitende Beamte
Die verschiedenen Verwendungsgruppen werden nochmals unterteilt in spezielle Dienstgrade.
Dienstgrade eingeteilte Beamte: Verwendungsgruppe E 2b
Bei der Verwendungsgruppe E 2b handelt es sich um die unterste Stufe, die es bei der österreichischen Polizei nach der Grundausbildung gibt. Direkt, nachdem du die Grundausbildung absolviert hast, wirst du in diese Gruppe eingeteilt. Die Uniform der eingeteilten Beamten laut Verwendungsgruppe E 2b wird mit platinfärbigen Sternen gekennzeichnet. Die Verwendungsgruppe E 2b bekleidet folgenden Dienstgrade:
- Gruppeninspektor E 2a (GrInsp)
- Revierinspektor (RevInsp)
- Inspektor (Insp)
Drei Monaten nach abgelegter Prüfung der Grundausbildung wirst du zum Inspektor ernannt. Die Ernennung zum Revierinspektor erfolgt nach 6 Jahren im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mind. 6 Jahren. Nach 10 Jahre im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mindestens 21 Jahren wirst du zum Gruppeninspektor ernannt.
Aufgaben Eingeteilte Beamte
- Polizeiinspektoren und Revierinspektoren: Diese Beamten sind typischerweise mit der Ausführung alltäglicher Polizeiaufgaben betraut, einschließlich Patrouillendienst, Verkehrskontrollen, der Aufnahme von Anzeigen und der Durchführung von Ermittlungen bei kleineren Delikten.
- Gruppeninspektor: Beamte in diesem Dienstgrad übernehmen Führungsaufgaben auf einer niedrigeren Ebene, leiten kleinere Teams oder Gruppen und sind für die Koordination von Einsätzen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.
Dienstgrade dienstführende Beamte: Verwendungsgruppe E 2a
Bei Beamten der Verwendungsgruppe E 2a handelt es sich um dienstführende Polizeibeamte. Diese Personen haben eine Leitungs- oder Sonderfunktion inne. Der Dienstgrad hierbei ist von der jeweiligen Funktionsgruppe, kurz FGr genannt, abhängig. Es wird zunächst der entsprechende Arbeitsplatz bewertet, bevor es zu einer Einstufung kommt. In der Regel sind Beamte dieser Verwendungsgruppe Gruppenkommandanten oder spezielle Sachbearbeiter der Landespolizeiinspektion. Ebenfalls können Kriminalbeamte in diesen Bereich eingestuft werden. Ein Aufstieg zum Leiter einer Inspektion ist ebenfalls möglich. Denkbar ist auch eine stellvertretende Stelle als Bezirkspolizeikommandant. Die Dienstgrade der Verwendungsgruppe E 2a sind wie folgt unterteilt:
- Chefinspektor FGr. 7 (ChefInsp)
- Chefinspektor (ChefInsp)
- Kontrollinspektor (KontrInsp)
- Abteilungsinspektor (AbtInsp)
- Bezirksinspektor (BezInsp)
- Gruppeninspektor E 2b (GrInsp)
Um zum dienstführenden Beamten ernannt zu werden, ist ein Auswahlverfahren zu absolvieren. Nach dem Bestehen des Auswahlverfahrens folgt eine Ausbildung zum Dienstführenden. Bei den dienstführenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch silberne Litzen und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in Gold gehalten.
Aufgaben Dienstführende Beamte
- Bezirksinspektor: Diese Beamten haben leitende Verwaltungsaufgaben und sind oft für die Organisation und Überwachung polizeilicher Aufgaben in bestimmten geographischen Bezirken oder für spezielle Abteilungen innerhalb der Polizei verantwortlich.
- Abteilungsinspektor: Verantwortlich für die Leitung und Verwaltung von größeren Abteilungen oder spezialisierten Einheiten, einschließlich der Planung und Umsetzung von Einsatzstrategien sowie der Personalverwaltung.
- Kontrollinspektor: Der Kontrollinspektor ist in der mittleren Führungsebene angesiedelt und umfasst in der Regel Aufgaben der operativen Leitung und Kontrolle.
- Chefinspektor: Der Chefinspektor steht in der Hierarchie direkt über dem Kontrollinspektor und nimmt ebenfalls eine mittlere Führungsposition ein, die jedoch mit erweiterten Verantwortlichkeiten verbunden ist.
Dienstgrade leitende Beamte: Verwendungsgruppe E 1
In der Verwendungsgruppe E 1 werden leitende Beamte eingeteilt. Sie verfügen über eine höhere Leitungsfunktion. Beamte mit einer höheren Leitungsfunktion können nach dem Studium auch im höheren Dienst Verwaltungsbeamte sein. Zu den leitenden Beamten der Verwendungsgruppe E 1 gehören folgende Dienstgrade:
- General (Gl)
- Generalmajor (GenMjr)
- Brigardier (Bgdr)
- Oberst (Obst)
- Oberstleutnant (Obstlt)
- Major (Mjr)
- Hauptmann (Hptm)
- Oberleutnant (Oblt)
- Leutnant (Lt)
Um zum leitenden Beamten ernannt zu werden, musst du gewisse Kriterien und Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem wird die Matura, eine dreijährige Absolvierung eines Praxisdienstes im Exekutivdienst sowie ein Bachelorstudiengang im Bereich „Polizeiliche Führung” vorausgesetzt. Außerdem ist ein entsprechendes Auswahlverfahren zu durchlaufen und die Ausbildung für leitende Beamten Pflicht. Die Ausbildung schließt ein, dass die entsprechenden Personen ein Fachhochschul-Bachelorstudiengang (Polizeiliche Führung) absolvieren. Das Studium findet an der Fachhochschule Wiener Neustadt statt. Wer zu den leitenden Beamten zählt, wird je nach Dienstgrad durch goldene und silberne Sterne sowie goldene Borten gekennzeichnet.
Aufgaben Leitende Beamte
- Leutnant: verantwortlich für die Führung kleinerer Gruppen oder Einheiten, erste Führungserfahrungen.
- Oberleutnant: Fortgeschrittene Führungsrolle auf der Ebene kleinerer Einheiten, zunehmende Verantwortung für Personal und Ausrüstung.
- Hauptmann: Leitet eine Kompanie oder vergleichbare Einheit, verantwortlich für Planung und Durchführung von Einsätzen, Personalmanagement.
- Major: Nimmt Schlüsselrollen in Bataillonen oder größeren Einheiten ein, fokussiert auf taktische Planung und operative Umsetzung.
- Rat (Oberstleutnant, Oberst, Brigardier, Generalmajor u. General): Diese Positionen beinhalten hochrangige Führungsaufgaben und strategische Entscheidungsfindung. Sie sind für die Planung, Leitung und Überwachung der Polizeiarbeit auf höchster Ebene zuständig und spielen eine Schlüsselrolle in der Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsstrategien.
Weitere Dienstbereiche - Rechtskundiger Dienst & Höherer Dienst
Neben den oben aufgeführten Dienstgraden gibt es noch weitere Bereiche wie „Rechtskundiger Dienst“. Personen im rechtskundigen Dienst stellen Verwaltungsbeamte, die im Gegensatz zu der Bundespolizei keine Korps bilden. Dennoch zählen sie zu den Organen, die dem öffentlichen Sicherheitsdienst angehören. Da diese Beamten ebenfalls zu dem öffentlichen Sicherheitsdienst gehören, tragen sie ebenfalls Uniform mit silbernen oder goldenen Akanthusornamenten. Eine Polizeigrundausbildung ist bei dieser Variante nicht notwendig. Daneben gibt es noch den höheren Dienst, der allerdings eine Grundausbildung voraussetzt. Beamte des höheren Dienstes werden in die Verwendungsgruppe A1 eingereiht. Es handelt sich bei den Mitarbeitern um Verwaltungsbedienstete des Bundesministeriums oder der Landespolizeidirektionen, die dazu bestellt werden.
Leitungsfunktionen
Für Angehörige des rechtskundigen Dienstes (höheren Dienstes) in speziellen Führungsrollen sind eigene Abzeichen vorgesehen, die im Einklang mit dem System der Abzeichen für andere Mitglieder des rechtskundigen Dienstes stehen. Seit der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden im Jahr 2012 können viele dieser leitenden Funktionen auch von Exekutivbeamten der Verwendungsgruppe E1 (Leitende Beamte) wahrgenommen werden. Für diese Beamten sind Abzeichen vorgesehen, die ihrem jeweiligen Dienstgrad entsprechen. Die einzigen Ausnahmen bilden die Stellvertreter der Landespolizeidirektoren (außerhalb von Wien) und die Landespolizeivizepräsidenten (in Wien), für die spezielle Regelungen gelten.