Klinisch psychiatrisches Testverfahren: Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten
Das klinisch psychiatrische Testverfahren ist Teil der Computertestung und zielt darauf ab Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten aufzuzeigen. Als Screeningmethode ist es ein wichtiger Bestandteil des Auswahlprozesses und entscheidend für deine weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Der Persönlichkeitstest bezweckt, frühzeitig mögliche psychische Auffälligkeiten oder Störungen zu identifizieren, die deine Eignung für den Polizeiberuf beeinträchtigen könnten. Hierzu musst du Fragen zu deiner Persönlichkeit und risikobehaftetes Verhalten beantworten. Ein erfolgreiches Abschneiden in diesem Testmodul, ohne dass Auffälligkeiten identifiziert werden, ist essentiell für deine Aufnahme in den Polizeidienst.
Was sind persönlichkeitsbezogene Fragen?
- Beschreiben Sie sich selbst: Wie würden Sie Ihre Stärken und Schwächen einschätzen?
- Wie gehen Sie mit Stress und Druck um?
- Erzählen Sie von einer Situation, in der Sie einen Konflikt gelöst haben. Wie sind Sie dabei vorgegangen?
- Wie würden Sie mit einem Kollegen umgehen, der sich weigert, seinen Teil der Arbeit zu erledigen?
- Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem Sie in einem Team erfolgreich ein Ziel erreicht haben?
Was sind Fragen zum Risikoverhalten?
- Haben Sie schon einmal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt?
- Wie oft beteiligen Sie sich an Aktivitäten, die als riskant oder gefährlich gelten könnten?
- Wie gehen Sie mit Situationen um, in denen Sie sich ärgern oder frustriert fühlen?
- Beschreiben Sie eine schwierige Entscheidung, die Sie treffen mussten, und wie Sie zu Ihrer Entscheidung gekommen sind.
- Haben Sie schon einmal gegen Vorschriften oder Anweisungen verstoßen, weil Sie es für richtig hielten? Was war der Auslöser und das Ergebnis?
Auswertung des Persönlichkeitstests
Das Ziel des klinisch psychiatrischen Testverfahren ist es, sicherzustellen, dass Bewerber nicht nur körperlich, sondern auch psychisch für die Anforderungen und Belastungen des Polizeiberufs geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Tests werden sorgfältig ausgewertet, um eine fundierte Entscheidung über die Eignung des Bewerbers treffen zu können. Bei Auffälligkeiten im Testverfahren wirst du in der Regel von der zuständigen Landespolizeidirektion informiert. Abhängig von der Art und Schwere der festgestellten Probleme kann dies Auswirkungen auf deine weitere Teilnahme am Auswahlverfahren haben. In manchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, das Verfahren fortzusetzen oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu durchlaufen.
Vorgehen bei Auffälligkeiten
Wenn während des Tests Auffälligkeiten festgestellt werden, hast du immer noch die Möglichkeit am Auswahlverfahren teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Auffälligkeiten durch ein klinisch-psychiatrisches Gutachten entkräftet werden. Dieses Gutachten musst du von einem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie einholen. Wenn du ein solches Gutachten vorlegen kannst, dass die Befunde aus dem Testverfahren erfolgreich widerlegt, stehen deine Chancen für eine Aufnahme in den Polizeidienst weiterhin gut, vorausgesetzt, der Polizeiarzt hat das Gutachten geprüft und für zufriedenstellend befunden. Es ist wichtig das Gutachten zeitnah einzureichen, um mögliche Verzögerungen im Auswahlprozess oder die Notwendigkeit, die Eignungsprüfung zu wiederholen, zu vermeiden.
Was passiert, wenn kein klinisch-psychiatrisches Gutachten vorlegt wird?
Falls du ein entsprechendes Gutachten nicht vorlegen kannst, wirst du auch im späteren Verlauf nicht zum Exekutivdienst in die engere Auswahl gezogen. Du hast 12 Monate Zeit, um den entsprechenden Nachweis zu bringen. Schaffst du das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie, welches die Auffälligkeiten widerlegt, erst verspätet heran, ist die komplette Eignungsprüfung erneut zu absolvieren.