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AUFNAHME POLIZEI ÖSTERREICH

Ein Job, ein Ziel - dein Weg zur Polizei.

Die Polizei Österreich bietet Karrierechancen in vielen Berufsfeldern, einen sicheren Arbeitsplatz und vielfältige Aufgabenbereiche. Auf unserer Seite zeigen wir dir, wie du deinen Weg zur Polizei beschreitest und die Aufnahme erfolgreich meisterst. Hier findest du alles Wissenswerte rund um den Bewerbungsprozess, das Auswahlverfahren sowie die Karrieremöglichkeiten, umfassend aufbereitet, um dir den bestmöglichen Start in deine Zukunft bei der österreichischen Polizei zu ermöglichen.

Einstiegsmöglichkeiten bei der Polizei Österreich

Bei der Polizei Österreich kannst du deine Karriere entweder mit einer Ausbildung im Polizeidienst bei einer Landespolizeidirektion starten oder dich für den Bereich Objektschutz bei der Landespolizeidirektion Wien entscheiden. Übrigens: Egal für welchen Weg du dich letztendlich entscheidest, für beide Laufbahnen sind die Anforderungen und das Aufnahmeverfahren identisch. 

Das Auswahlverfahren der Polizei Österreich

Das Ziel des Auswahlverfahrens ist es, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die vielseitigen Aufgaben im Polizeidienst ausfindig zu machen. Angesichts der hohen Anforderungen und breiten Palette an Tätigkeiten, die der Polizeiberuf mit sich bringt, gestaltet sich auch das Auswahlverfahren entsprechend umfangreich und findet über zwei Testtage statt.

1. Auswahltag
Computertestung
1. Auswahltag
Der erste Tag beginnt mit dem computergestützten Aufnahmetest, der aus verschiedenen Modulen der psychologischen Eignungsdiagnostik besteht. Zusätzlich erfolgt eine klinisch-psychiatrische Untersuchung am PC, um Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten zu erfassen.
Zu den Testmodulen
2. Auswahltag
Persönliche Eignung
2. Auswahltag
Am zweiten Tag steht eine ärztliche Untersuchung an, die deine gesundheitliche und körperliche Eignung prüft. Den Abschluss bildet das Aufnahmegespräch, in dem es darum geht, dich persönlich kennenzulernen.
Zu den Testmodulen

Die Aufnahmetests

Psychologische Eignungsdiagnostik

Die computergestützte psychologische Eignungsdiagnostik beinhaltet diverse Tests, darunter Rechtschreibung und Grammatik, kognitive Fähigkeiten und Persönlichkeitsanalyse. Vor dem Start erhältst du eine detaillierte Einführung mit Übungsbeispielen. Nach jedem Testsegment gibt es sofortiges Feedback. Erfüllst du die Mindestanforderungen aus der Computertestung nicht, endet an dieser Stelle für dich das Auswahlverfahren.

Klinisch psychiatrisches Verfahren

Das klinisch-psychiatrische Testverfahren dient als Screeninginstrument und spielt eine entscheidende Rolle im Auswahlprozess. Es bewertet deine psychische Eignung für den Polizeidienst. Der Fokus des Persönlichkeitstests liegt darauf, potenzielle psychische Besonderheiten oder Störungen frühzeitig zu erkennen, die die Tauglichkeit für den Polizeiberuf beeinflussen könnten. Im Zentrum stehen die Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen und risikoreichen Verhaltensweisen.

Ärztliche Untersuchung

Während der polizeiärztlichen Untersuchung überprüft ein Amtsarzt deine gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst. Anfänglich werden bereits vorliegende medizinische Befunde und Dokumente begutachtet, gefolgt von spezifischen Untersuchungen seitens der Polizei. Dazu zählen ein Urintest, ein Fahrradergometer-Test, ein EKG, Seh- und Hörtests sowie Messungen von Größe und Gewicht. Sollten ernsthafte Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen diagnostiziert werden, kann der Arzt dich als nicht tauglich für den Polizeidienst einstufen.

Aufnahmegespräch

Das Aufnahmegespräch gibt der Prüfungskommission die Möglichkeit, jeden Bewerber persönlich und umfassend zu beurteilen. In diesem Interview wirst du gebeten, Informationen über dich selbst zu teilen, während dir die Kommissionsmitglieder auch Fragen stellen, um deine Qualifikation und Eignung für den Polizeidienst abschließend beurteilen zu können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

In der Regel dauert das Auswahlverfahren – von Beginn der Ausschreibungsfrist bis zur Aufnahme in die Polizeigrundausbildung – bis zu fünf Monate. Bei Nichtbestehen einzelner Testabschnitte bzw. der individuellen Platzierung im Ranking, kann sich die Dauer des Auswahlverfahrens entsprechend verlängern.

Psychologische Eignungsdiagnostik:
Wenn du im in einem Testabschnitt nicht das festgelegte Mindestkriterium erreichst, scheidest du aus dem Aufnahmeverfahren aus. Dies erfolgt direkt am Computer über eine automatisierte Rückmeldung nach dem jeweiligen Aufgabenbereich. Dein Gesamtpunktewert wird dann mit „0“ (Null) festgesetzt. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten hast du die Möglichkeit, jene Teilbereiche, in denen die Mindestkriterien nicht erreicht wurden, zu wiederholen.

Klinisch-psychiatrisches Verfahren:
Sollte es beim klinisch-psychiatrischen Verfahren zu Auffälligkeiten kommen, wirst du darüber per E-Mail verständigt. Du wirst dann konkret angewiesen, die festgestellte Auffälligkeit mit einem Gutachten zu widerlegen und dieses an die zuständige Landespolizeidirektion zu übermitteln. Trotz (vermeintlicher) Auffälligkeit scheidest du aber nicht aus dem Aufnahmetest aus. Das Auswahlverfahren kann jedoch, solange der Status „auffällig“ ist, nicht fortgeführt werden. Der medizinische Ausschließungsgrund bleibt solang aufrecht, bis du ein Gutachten eines entsprechenden Facharztes vorgebracht hast, welches die Auffälligkeit widerlegt. Die Fortführung des Auswahlverfahren ist erst nach Vorlage und Beurteilung der Polizei eines solchen Gutachtens zulässig.

Ärztliche Untersuchung: Wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine körperliche Eignung für den Polizeidienst festgestellt werden kann, bleibt dein Untersuchungsergebnis solange bestehen, bis du befundmäßig belegte neue Tatsachen vorgebracht hast, die deinen medizinischen Ausschlussgrund widerlegen. Wird dir die körperliche Eignung vom Arzt vollends abgesprochen, kannst du das Auswahlverfahren nicht wiederholen.

Aufnahmegespräch: Sollten im Aufnahmegespräch Auffälligkeiten bei dir festgestellt werden, die mit dem Polizeiberuf nicht vereinbar sind, dann scheidest du aus dem Auswahlverfahren aus. Du kannst dich dann erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der psychologischen Eignungsdiagnostik, erneut bewerben.

Nur wenn du die geforderten Mindestkriterien in jedem Testabschnitt erreichst, wirst du auch dementsprechend deiner erreichten Punkte in die Reihung aufgenommen und an Hand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht. Damit du für eine Aufnahme in Frage kommst, musst du unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.

Grundsätzlich hat dein erzieltes Endergebnis im Auswahlverfahren eine Gültigkeit von zwölf Monaten.

Wenn du alle Kriterien im Auswahlverfahren erfüllst und aufgrund deiner Leistungen zu den Besten deines Aufnahmeturnus zählst, kannst du im Idealfall innerhalb von drei bis fünf Monaten mit der Ausbildung beginnen. Ob du zur Grundausbildung zugelassen wirst, erfährst du spätestens einen Monat vor Ausbildungsstart.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb des Auswahlverfahrens vorgesehen (Im Zeitraum von ein Monat nach Ende des Aufnahmetests und Start der Polizeigrundausbildung). 

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Deine Karrierechancen bei der Polizei

Die Polizei Österreich steht als zentrale Säule der inneren Sicherheit nicht nur für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, sondern deckt ein breites Spektrum an spezialisierten Einsatzbereichen ab. Von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit bis hin zu hochriskanten Anti-Terror-Einsätzen bietet die Polizei Österreich eine Vielzahl an Karrierewegen und Spezialisierungen für engagierte Bewerberinnen und Bewerber.

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Weiterführende Informationen

Bitte beachte, dass die Webseite aufnahme-polizei.at keine offizielle Seite der Polizei Österreich darstellt, sondern ein privates Angebot der Plakos GmbH ist. Detaillierte Auskunft hierzu findest du im Impressum unserer Seite. Für umfassende und weiterführende Informationen zur Polizei Österreich empfehlen wir, die offiziellen Webseiten der Polizei oder des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu nutzen. Dort erhältst du zuverlässige und aktuelle Auskünfte. Die entsprechenden Kontakte zu den offiziellen Seiten haben wir dir im Folgenden verlinkt.

Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7, 1010 Wien
Telefon +43 1 53 126-0
Fax: +43 1 53 126-108613
E-Mail: post@bmi.gv.at

Schon gewusst?
Die Polizei stellt auf ihrer Karriereseite auch ein 24/7 Chat Service zur Aufnahme (per SMS, WhatsApp oder Signal) bereit. Hier bekommst du Informationen zu Bewerbung, Auswahlverfahren, Ausbildung und Beruf.