Einstiegsmöglichkeiten bei der Polizei Österreich
Bei der Polizei Österreich kannst du deine Karriere entweder mit einer Ausbildung im Polizeidienst bei einer Landespolizeidirektion starten oder dich für den Bereich Objektschutz bei der Landespolizeidirektion Wien entscheiden. Übrigens: Egal für welchen Weg du dich letztendlich entscheidest, für beide Laufbahnen sind die Anforderungen und das Aufnahmeverfahren identisch.
Das Auswahlverfahren der Polizei Österreich
Das Ziel des Auswahlverfahrens ist es, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die vielseitigen Aufgaben im Polizeidienst ausfindig zu machen. Angesichts der hohen Anforderungen und breiten Palette an Tätigkeiten, die der Polizeiberuf mit sich bringt, gestaltet sich auch das Auswahlverfahren entsprechend umfangreich und findet über zwei Testtage statt.
Die Aufnahmetests
Psychologische Eignungsdiagnostik
Klinisch psychiatrisches Verfahren
Ärztliche Untersuchung
Aufnahmegespräch
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Auswahlverfahren?
In der Regel dauert das Auswahlverfahren – von Beginn der Ausschreibungsfrist bis zur Aufnahme in die Polizeigrundausbildung – bis zu fünf Monate. Bei Nichtbestehen einzelner Testabschnitte bzw. der individuellen Platzierung im Ranking, kann sich die Dauer des Auswahlverfahrens entsprechend verlängern.
Dürfen Teile des Auswahlverfahrens bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Psychologische Eignungsdiagnostik:
Wenn du im in einem Testabschnitt nicht das festgelegte Mindestkriterium erreichst, scheidest du aus dem Aufnahmeverfahren aus. Dies erfolgt direkt am Computer über eine automatisierte Rückmeldung nach dem jeweiligen Aufgabenbereich. Dein Gesamtpunktewert wird dann mit „0“ (Null) festgesetzt. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten hast du die Möglichkeit, jene Teilbereiche, in denen die Mindestkriterien nicht erreicht wurden, zu wiederholen.
Klinisch-psychiatrisches Verfahren:
Sollte es beim klinisch-psychiatrischen Verfahren zu Auffälligkeiten kommen, wirst du darüber per E-Mail verständigt. Du wirst dann konkret angewiesen, die festgestellte Auffälligkeit mit einem Gutachten zu widerlegen und dieses an die zuständige Landespolizeidirektion zu übermitteln. Trotz (vermeintlicher) Auffälligkeit scheidest du aber nicht aus dem Aufnahmetest aus. Das Auswahlverfahren kann jedoch, solange der Status „auffällig“ ist, nicht fortgeführt werden. Der medizinische Ausschließungsgrund bleibt solang aufrecht, bis du ein Gutachten eines entsprechenden Facharztes vorgebracht hast, welches die Auffälligkeit widerlegt. Die Fortführung des Auswahlverfahren ist erst nach Vorlage und Beurteilung der Polizei eines solchen Gutachtens zulässig.
Ärztliche Untersuchung: Wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine körperliche Eignung für den Polizeidienst festgestellt werden kann, bleibt dein Untersuchungsergebnis solange bestehen, bis du befundmäßig belegte neue Tatsachen vorgebracht hast, die deinen medizinischen Ausschlussgrund widerlegen. Wird dir die körperliche Eignung vom Arzt vollends abgesprochen, kannst du das Auswahlverfahren nicht wiederholen.
Aufnahmegespräch: Sollten im Aufnahmegespräch Auffälligkeiten bei dir festgestellt werden, die mit dem Polizeiberuf nicht vereinbar sind, dann scheidest du aus dem Auswahlverfahren aus. Du kannst dich dann erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der psychologischen Eignungsdiagnostik, erneut bewerben.
Kann man das Auswahlverfahren auch mit „sehr wenigen“ Punkten bestehen?
Nur wenn du die geforderten Mindestkriterien in jedem Testabschnitt erreichst, wirst du auch dementsprechend deiner erreichten Punkte in die Reihung aufgenommen und an Hand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht. Damit du für eine Aufnahme in Frage kommst, musst du unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.
Wie lange haben die Punkte aus dem Auswahlverfahren bestand?
Grundsätzlich hat dein erzieltes Endergebnis im Auswahlverfahren eine Gültigkeit von zwölf Monaten.
Wann wird einem Bescheid gegeben, ob man das Auswahlverfahren geschafft habe?
Wenn du alle Kriterien im Auswahlverfahren erfüllst und aufgrund deiner Leistungen zu den Besten deines Aufnahmeturnus zählst, kannst du im Idealfall innerhalb von drei bis fünf Monaten mit der Ausbildung beginnen. Ob du zur Grundausbildung zugelassen wirst, erfährst du spätestens einen Monat vor Ausbildungsstart.
Für Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb des Auswahlverfahrens vorgesehen (Im Zeitraum von ein Monat nach Ende des Aufnahmetests und Start der Polizeigrundausbildung).
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Deine Karrierechancen bei der Polizei
Die Polizei Österreich steht als zentrale Säule der inneren Sicherheit nicht nur für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, sondern deckt ein breites Spektrum an spezialisierten Einsatzbereichen ab. Von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit bis hin zu hochriskanten Anti-Terror-Einsätzen bietet die Polizei Österreich eine Vielzahl an Karrierewegen und Spezialisierungen für engagierte Bewerberinnen und Bewerber.
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Weiterführende Informationen
Bitte beachte, dass die Webseite aufnahme-polizei.at keine offizielle Seite der Polizei Österreich darstellt, sondern ein privates Angebot der Plakos GmbH ist. Detaillierte Auskunft hierzu findest du im Impressum unserer Seite. Für umfassende und weiterführende Informationen zur Polizei Österreich empfehlen wir, die offiziellen Webseiten der Polizei oder des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu nutzen. Dort erhältst du zuverlässige und aktuelle Auskünfte. Die entsprechenden Kontakte zu den offiziellen Seiten haben wir dir im Folgenden verlinkt.
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7, 1010 Wien
Telefon +43 1 53 126-0
Fax: +43 1 53 126-108613
E-Mail: post@bmi.gv.at
Offizielle Webseiten des BMI
Schon gewusst?
Die Polizei stellt auf ihrer Karriereseite auch ein 24/7 Chat Service zur Aufnahme (per SMS, WhatsApp oder Signal) bereit. Hier bekommst du Informationen zu Bewerbung, Auswahlverfahren, Ausbildung und Beruf.