Aufnahmetest Polizei Österreich
Aufnahmetest Polizei Österreich
Karriere und Aufnahmetest bei der Polizei Österreich
Wenn du dich dafür entschieden hast, dass Schutz und Sicherheit der Bevölkerung unter Einhaltung der Menschenrechte in deinem zukünftigen Berufsleben eine große Rolle spielen werden, dann ist der Aufnahmetest bei der Polizei Österreich genau das Richtige für dich. Auf unserer Seite erfährst du, wie du deinem Traumberuf einen großen Schritt näher kommst, denn damit du deiner Berufung folgen kannst, ist die positive Absolvierung eines mehrteiligen Auswahlverfahrens der Polizei Österreich unabdingbar.
Bewerbungs- und Einstellungsvoraussetzungen
Bevor du dich bei der Polizei Österreich bewirbst und den Aufnahmetest absolvieren kannst, musst du bereits im Vorfeld bestimmte Bewerbungs- und Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Mindestalter 18 Jahre
- Voll handlungsfähig
- Persönliche und fachliche Eignung
- Einwandfreier Leumund
- Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B für den Exekutivdienst spätestens bei der Einberufung erforderlich: entweder ist die entsprechende Lenkberechtigung oder das ärztliche Gutachten für den Führerschein 1 (Klasse B) ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs“ nachzuweisen
- Für männliche Bewerber gilt: der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
So reichst du deine Bewerbung bei der Polizei ein
Damit du für den Aufnahmetest der Polizei zugelassen werden kannst, musst du erst einmal über das Bewerbungsportal deine Bewerbung online einreichen. Auch eine direkte online Bewerbung in der Jobbörse der Republik Österreich ist möglich. Die für die Bewerbung geforderten Dokumente kannst du dann ganz einfach über dein Karriereprofil hochladen. Nur auf diesem Weg eingelangte Dokumente und Unterlagen sowie vollständige Bewerbungen können berücksichtigt bzw. weiterbearbeitet werden. Damit deine Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann, sind die hier aufgeführten Dokumente erforderlich.
Erforderliche Dokumente
Zum ersten Auswahltag
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Kopie)
- Zuweisungsbescheid zum Zivildienst
- Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst oder bei abgeleistetem Präsenzdienst das Formular der Dienstzeitbestätigung (Kopie)
- Sicherheitserklärung
- Motivationsschreiben
- Bilder von Tätowierungen (falls vorhanden)
Zum zweiten Auswahltag
- Folgende Laborbefunde, welche nicht älter als drei Monate sein dürfen: Senkung, Kreatinin, GGT, GPT, GOT, Cholesterin (HDL, LDL), Triglyzeride, Harnsäure, Blutzucker, KBB+Diff, HIV Test, Hepatitis B+C, Harn (Zucker, Eiweiß, Blut)
- Röntgenbefund Lunge p.a. und seitlich (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung des Gesundheitszustandes am Tag der ärztlichen Untersuchung
- Augenärztlicher Befund (nur bei Sehschwäche, Rot-Grün Farbsinnschwäche – nicht älter als drei Monate; bei Augenlaseroperation ist die Bewerbung frühestens sechs Monate nach der Operation möglich)
- Statusblatt bei Untauglichkeit (Kopie)
- Polizeiärztlicher Fragebogen
- Aufnahmegespräch: Lebenslauf
Kann ich mich auch mit einer Sehschwäche bei der Polizei bewerben?
Bewerberinnen und Bewerber die eine Sehhilfe, wie z. B. eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, benötigen eine augenfachärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Polizeidienst. Ebenso wenn eine Rot-Grün-Farbsinnschwäche vorliegt oder eine Augenoperation erfolgt ist.
Gibt es eine Mindestkörpergröße, um bei der Polizei arbeiten zu dürfen?
Eine Mindestkörpergröße ist keine Voraussetzung mehr, um bei der Polizei in Österreich aufgenommen zu werden. Ebenso wurde die Höchstaltersgrenze abgeschafft.
Welches Höchstalter gilt für eine Bewerbung bei der Polizei?
Die Höchstaltersgrenze wurde bei der österreichischen Polizei abgeschafft. Demzufolge ist eine Bewerbung mit ü-40 oder ü-50 bei der Polizei ohne weiteres möglich.
Ich habe Tätowierungen, darf ich trotzdem zur Polizei?
Bisher mussten Tätowierungen an sichtbaren Stellen für Polizeibeamte entweder verdeckt sein oder waren nicht gestattet. Nun wurden die Bestimmungen für sichtbare Tattoos gelockert. Ab dem 1. Juni 2023 sind Tätowierungen an Stellen wie dem Hals oder den Fingern auch im Polizeidienst zulässig. Dennoch bleiben Tattoos, die gegen das Verbots-, Abzeichen- oder Symbolgesetz verstoßen oder die nicht mit den Werten des Polizeiberufs übereinstimmen, weiterhin untersagt. Das Einstellungspersonal prüft und bewertet weiterhin individuell jede Tätowierung und trifft eine entsprechende Entscheidung.
Ist der Fahrtenschwimmer Voraussetzung für die Bewerbung bei der Polizei?
Das österreichische Schwimmerabzeichen der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ ist keine Voraussetzung für die Bewerbung bei der Polizei. Schwimmen bleibt aber weiterhin Bestandteil für den Polizeiberuf. Für die Polizeigrundausbildung musst du schwimmen können! Deine Schwimmkenntnisse werden im Rahmen der Polizeigrundausbildung überprüft.
Ich habe noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B. Ist eine Bewerbung bei der Polizei dennoch möglich?
Ein Führerschein (Klasse B) ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Polizei. Der Führerschein kann während der Grundausbildung gemacht werden, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, um den Führerschein ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs“ (Code 01.01, Code 01.02 oder Code 01.06) erlangen zu können. Der Dienstgeber übernimmt die Kosten bei erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung.
Auswahlverfahren und Aufnahmetest
In einem zweitägigen Auswahlverfahren testet die Polizei Österreich, ob du körperlich und geistig für den Beruf im Polizeidienst geeignet bist.
- Der erste Tag im Aufnahmetest setzt sich aus einer vierstündigen psychologischen Eignungsdiagnostik zusammen, welche am Computer durchgeführt wird. Des Weiteren wird ein Klinisch-psychiatrisches Verfahren durchgeführt, um Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten abzubilden.
- Der zweite Testtag besteht aus einer ärztlichen Untersuchung, wo unter anderem deine gesundheitliche und körperliche Leistungsfähigkeit festgestellt wird. Den Abschluss des Aufnahmeverfahrens bildet das Aufnahmegespräch.
Seit dem 1. Juni 2023 ist das Aufnahmeverfahren der Polizei modifiziert und die Grundausbildung modernisiert. Das Aufnahmeverfahren selbst wird von drei auf zwei Tage verkürzt. Des Weiteren wird die sportliche Überprüfung nicht mehr im Aufnahmeverfahren stattfinden, sondern in die Polizei-Grundausbildung verlagert werden.
Psychologische Eignungsdiagnostik
Der psychologische Eignungsdiagnostik am Computer umfasst unterschiedliche Aufgabengruppen wie z. B. einen Rechtschreib- und Grammatiktest, kognitive Fähigkeitstests sowie ein Persönlichkeitsverfahren. Bevor du die unterschiedlichen Aufgabengruppen bearbeitest, wird am Computer zunächst eine genaue Erklärung mit Übungsbeispielen durchgeführt. Nach jeder bearbeiteten Aufgabengruppe bekommst du eine automatisierte Rückmeldung, ob du die Mindestkriterien erreicht hast, ist dies der Fall, bearbeitest du jeweils die nächste Aufgabengruppe im Aufnahmetest. Solltest du eines der Mindestkriterien nicht erreichen, ist der Computertest für dich beendet. Erst nach Ablauf von einer sechsmonatigen Frist kannst du diesen erneut absolvieren.
Klinisch psychiatrisches Verfahren / Persönlichkeitstest
Beim klinisch psychiatrisches Verfahren handelt es sich um Aufgaben, die in insgesamt drei Testteilen gestellt werden. Geprüft werden hier deine Persönlichkeitsmerkmale und wie du auf bestimmte Situationen reagierst. Möglicherweise wird dir eine bestimmte Situation beschrieben, und du musst erklären, wie du dich in diesem Fall verhalten wirst. Sind hier Auffälligkeiten zu erkennen, wird dich die Personalabteilung der LPD über die weiteren Schritte informieren.
Ärztliche Untersuchung
In der polizeiärztlichen Untersuchung prüft ein Amtsarzt, ob du auch aus gesundheitlicher Sicht der Dinge für die Arbeit bei der Polizei geeignet bist. Zunächst einmal werden deine eingereichten Befunde und Nachweise geprüft, zusätzlich dazu werden von der Polizei eigene Untersuchungen durchgeführt. Hierzu gehört ein Urintest, gleichzeitig aber auch ein EKG, ein Seh- und Hörtest oder eine Größen- und Gewichtsmessung. Sollten schwerwiegende Krankheiten oder körperliche Probleme festgestellt werden können, wird dich der Arzt für polizeidienstuntauglich erklären.
Fahrradergometrie
Der Sporttest und die damit verbundene Leistungsüberprüfung der sportlichen Fertigkeiten für den Exekutivdienst wird aus dem Auswahlverfahren in die Polizeigrundausbildung verschoben. Die körperliche Eignung im Rahmen des Auswahlverfahrens wird durch eine sportmedizinische Untersuchung gewährleistet, die unter anderem eine Fahrradergometrie beinhaltet.
Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch dient der Prüfungskommission dazu, jeden Bewerber abschließend noch einmal genau kennenlernen zu können. So musst du hier im Rahmen eines Interviews zum Beispiel Dinge über dich erzählen, gleichzeitig stellen dir die Interviewpartner aber auch Fragen, um anschließend deine Eignung für den Polizeiberuf bewerten zu können.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Bewerbung
Kann ich meine Bewerbung auch per Post einreichen?
Die Bewerbung bei der österreichischen Polizei erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes. Dort lädst du auch alle geforderten Unterlagen und Dokumente wie beispielsweise ärztliche Befunde oder Fotos von Tätowierungen im PDF-Format hoch. Per Post eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Achtung: Bewerbungen für die Polizei werden ausschließlich nur dann angenommen und bearbeitet, wenn diese fristgerecht und vollständig online über die Jobbörse der Republik Österreich übermittelt worden sind.
Wo und wie kann ich meinen Arbeitsortwunsch festlegen?
Im Zuge deiner Online-Bewerbung hast du im Bewerbungsportal die Möglichkeit, dich konkret für ein Bundesland (aktuelle Ausschreibungen) zu bewerben.
Kann ich mich für mehrere Bundesländer gleichzeitig bewerben?
Eine Mehrfachbewerbung ist nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit, sich innerhalb der Jobbörse für eine Landespolizeidirektion zu bewerben. Achte daher darauf, dass du dich lediglich in jenem Bundesland bewirbst, in dem du dir auch vorstellen kannst, deinen Dienst zu verrichten.
Aufnahmetest
Welcher Testteil wird am Computer abgeprüft?
Sowohl die psychologische Eignungsdiagnostik als auch das klinisch-psychiatrische Verfahren werden am Computer absolviert.
Werden die Testaufgaben am Computer nur im Multiple-Choice-Verfahren gestellt?
Je nach Testbereich musst du die Antworten entweder im Multiple-Choice-Verfahren lösen oder über ein Textfeld eingeben.
Muss ein Diktat im Aufnahmetest geschrieben werden?
Ein Diktat muss im Rahmen der Computertestung nicht geschrieben werden. Die Überprüfung deiner Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse erfolgt mit unterschiedlichen Aufgaben im Multiple-Choice-Format.
Wie werden mathematische Kenntnisse im Aufnahmetest geprüft?
Grundsätzlich wird keine Mathematik mehr im Aufnahmetest geprüft. Es wird jedoch die Beherrschung der Grundrechnungsarten vorausgesetzt.
Kann ich den Aufnahmetest auch mit „sehr wenigen“ Punkten bestehen?
Nur wenn du die geforderten Mindestkriterien in jedem Testabschnitt erreichst, wirst du auch dementsprechend deiner erreichten Punkte in die Reihung aufgenommen und an Hand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht. Damit du für eine Aufnahme in Frage kommst, musst du unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.
Wie lange dauert die Computertestung?
Stelle dich darauf ein, dass die psychologische Eignungsdiagnostik (Computertestung) zwei bis drei Stunden dauern wird.
Auswahlverfahren
Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Auswahlverfahren?
In der Regel dauert das Auswahlverfahren – von Beginn der Ausschreibungsfrist bis zur Aufnahme in die Polizeigrundausbildung – bis zu fünf Monate. Bei Nichtbestehen einzelner Testabschnitte bzw. der individuellen Platzierung im Ranking, kann sich die Dauer des Auswahlverfahrens entsprechend verlängern.
Dürfen Teile des Auswahlverfahrens bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Psychologische Eignungsdiagnostik:
Wenn du im in einem Testabschnitt nicht das festgelegte Mindestkriterium erreichst, scheidest du aus dem Aufnahmeverfahren aus. Dies erfolgt direkt am Computer über eine automatisierte Rückmeldung nach dem jeweiligen Aufgabenbereich. Dein Gesamtpunktewert wird dann mit „0“ (Null) festgesetzt. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten hast du die Möglichkeit, jene Teilbereiche, in denen die Mindestkriterien nicht erreicht wurden, zu wiederholen.
Klinisch-psychiatrisches Verfahren:
Sollte es beim klinisch-psychiatrischen Verfahren zu Auffälligkeiten kommen, wirst du darüber per E-Mail verständigt. Du wirst dann konkret angewiesen, die festgestellte Auffälligkeit mit einem Gutachten zu widerlegen und dieses an die zuständige Landespolizeidirektion zu übermitteln. Trotz (vermeintlicher) Auffälligkeit scheidest du aber nicht aus dem Aufnahmetest aus. Das Auswahlverfahren kann jedoch, solange der Status „auffällig“ ist, nicht fortgeführt werden. Der medizinische Ausschließungsgrund bleibt solang aufrecht, bis du ein Gutachten eines entsprechenden Facharztes vorgebracht hast, welches die Auffälligkeit widerlegt. Die Fortführung des Auswahlverfahren ist erst nach Vorlage und Beurteilung der Polizei eines solchen Gutachtens zulässig.
Ärztliche Untersuchung: Wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine körperliche Eignung für den Polizeidienst festgestellt werden kann, bleibt dein Untersuchungsergebnis solange bestehen, bis du befundmäßig belegte neue Tatsachen vorgebracht hast, die deinen medizinischen Ausschlussgrund widerlegen. Wird dir die körperliche Eignung vom Arzt vollends abgesprochen, kannst du das Auswahlverfahren nicht wiederholen.
Aufnahmegespräch: Sollten im Aufnahmegespräch Auffälligkeiten bei dir festgestellt werden, die mit dem Polizeiberuf nicht vereinbar sind, dann scheidest du aus dem Auswahlverfahren aus. Du kannst dich dann erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der psychologischen Eignungsdiagnostik, erneut bewerben.
Kann ich das Auswahlverfahren auch mit „sehr wenigen“ Punkten bestehen?
Nur wenn du die geforderten Mindestkriterien in jedem Testabschnitt erreichst, wirst du auch dementsprechend deiner erreichten Punkte in die Reihung aufgenommen und an Hand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht. Damit du für eine Aufnahme in Frage kommst, musst du unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.
Verfallen meine Punkte nach einem Auswahlverfahren?
Nein. Grundsätzlich hat dein erzieltes Endergebnis im Auswahlverfahren eine Gültigkeit von zwölf Monaten.
Bekomme ich früh genug Bescheid, ob ich das Auswahlverfahren geschafft habe?
Für Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb des Auswahlverfahrens vorgesehen (Im Zeitraum von ein Monat nach Ende des Aufnahmetests und Start der Polizeigrundausbildung).
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